ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und LIEFERBEDINGUNGEN
I. Verbindlichkeit der allgemeinen BedingungenMeine Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die der Besteller durch Auftragserteilung ausdrücklich anerkennt. Abweichungen von meinen Geschäftsbedingungen, insbesondere durch Übersendung anderslautender Bedingungen, sind nur wirksam, wenn diese von mir schriftlich genehmigt werden.
II. Anbot und VertragsschlussMeine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit meiner schriftlichen Auftragsbestätigung; dies gilt auch für Ergänzungen und Änderungen meiner Angebote.
III. Preise und Leistungsumfang1. Alle Preise sind freibleibend bzw. veränderlich und werden Aufträge nur aufgrund der zur Zeit der Bestellung gültigen Preise von mir angenommen. Erfolgen meine Lieferungen und Leistungen auftragsgemäß später als einen Monat nach Auftragserteilung, berechnen wir die am Tage des Ausführungsbeginns gültigen Preise. Von mir gewährte Rabatte oder Nachlässe oder sonstige Vergütungen entfallen bei Zahlungsverzug, gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleichsverfahren oder bei Konkurs des Bestellers.
2. Für den Umfang der von mir zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen zum bestätigten Leistungsumfang bedürfen meiner schriftlichen Genehmigung.
IV. Ausführungsfristen / Ausführung1. Die Leistungsfrist beginnt mit der Absendung meiner Auftragsbestätigung zu laufen, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Ich bin bestrebt, zugesagte Leistungsfristen und Termine genau einzuhalten. Bei Textilienlieferung gelten Lieferfristen von 8 bis 14 Wochen als vereinbart. Vereinbarte Ausführungstermine verstehen sich jedoch nur als ungefähre Termine und nicht als Fixtermine. Bin ich an der Erfüllung meiner Verpflichtungen durch Eintritt von mir nicht beeinflussbaren Umständen (zB: Verzögerungen durch Vorlieferanten, etc.) gehindert, so verlängert sich meine Leistungsfrist im Ausmaß der Dauer der Verhinderung.
3. Die Einhaltung der Leistungsfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Die Bestimmung des § 1052 ABGB gilt uneingeschränkt, ich bin daher bei schlechter Vermögenslage des Bestellers bis zur Gebung geeigneter Sicherheiten nicht zur Vorleistung verpflichtet. Ich behalte mir ferner das Recht vor, meine Leistungen an Subunternehmen weiterzugeben.
V. Gewährleistung und Schadenersatz1. Die Gewährleistung wird primär durch Behebung der nachgewiesenen Mängel innerhalb angemessener Frist erbracht. Die Bestimmungen des ABGB sind maßgebend. Abweichungen zugesicherter Eigenschaften können jedoch nur dann beanstandet werden, wenn der Verwendungszweck beeinträchtigt ist. Ich hafte keinesfalls für Mängel, die auf die mangelhafte Leistungserbringung oder sonstige Maßnahmen Dritter zurückzuführen sind. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen spätestens 6 Monate nach Lieferung. Die Frist für die Beweislastumkehr nach § 933 a Abs. 3 ABGB beträgt nicht 10, sondern 3 Jahre.
2. Schadenersatzansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie aus allen sonstigen Rechtsgrundlagen sind sowohl gegen mich als auch gegen meine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
VI. Zahlungsbedingungen1. Soweit nicht anders vereinbart, sind meine Rechnungen zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug.
2. Bei Zahlungsverzug werden 12% Zinsen auf den offenen Rechnungsbetrag aufgeschlagen. Sämtliche durch Verzug entstehenden zusätzlichen Kosten werden ebenfalls auf den Besteller umgelegt. Hiefür gelten pro Mahnstufe Mahn- und Portospesen zumindest in Höhe von € 12,00 für anwaltliche Mahnleistungen als jeweils gültige Tarifbestimmungen als vereinbart und werden vom Besteller als angemessen zur Kenntnis genommen.
3. Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, auch wenn Gegenansprüche oder Mängelrügen geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.
VII. EigentumsvorbehaltIch behalte mir das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor.
VIII. Erfüllungsort/Gerichtsstand1. Erfüllungsort ist der Sitz meines Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das für meinen Geschäftssitz zuständige Gericht.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon unberührt.
Mach art Beschaffungsmanagement e.U.
Roseggerstraße 14a
A-3300 Amstetten
ATU 61592119
FN 299916d
<Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>
www.mach-art.at
Tel. 0043 664 25 65 730
Konzeption, Grafik & Umsetzung der Webseite:Q2E Online Agentur | Daniel-Gran-Straße 48 | 3100 St. Pölten |
www.q2e.at